
Hätten Sie´s gewusst? Eine aktuelle und umfangreiche Erste-Hilfe-Ausstattung ist in jedem Betrieb gesetzlich vorgeschrieben und das in jeder Branche. Verbandskästen und Verbandskoffer, die die Füllungen gemäß den Normvorschriften DIN 13 157 und DIN 13 169 beinhalten unterscheiden sich nur in der Menge der beinhaltenden Erste-Hilfe-Materialien, ansonsten sind Sie mit exakt gleichen Komponenten versehen. Die angemessene Menge an Hilfsmaterial richtet sich nach der individuellen Branche und der Anzahl an Beschäftigten im jeweiligen Unternehmen. Nur so kann im Ernstfall umfassend Erst-Hilfe geleistet werden. Tipp: Legen Sie einen kühlen, trockenen und gut erreichbaren/sichtbaren Bereich innerhalb Ihres Betriebes fest, an dem Sie Ihren Verbandskasten bzw. Verbandskoffer aufbewahren. Außerdem sollten die Inhalte regelmäßig auf Vollständigkeit überprüft und abgelaufene Komponenten ersetzt werden.
Herstellungs- und Verarbeitungsbetriebe | Verwaltungs- und Handelsbetriebe | Baustellen und baustellenähnliche Einrichtungen |
1 - 20 Beschäftigte: 1 Verbandkasten DIN 13 157 | 1 - 50 Beschäftigte: 1 Verbandkasten DIN 13 157 | 1 - 10 Beschäftigte: 1 Verbandkasten DIN 13 157 |
21 - 100 Beschäftigte: 1 Verbandkasten DIN 13 169 | 51 - 300 Beschäftigte: 1 Verbandkasten DIN 13 169 | 11 - 50 Beschäftigte: 1 Verbandkasten DIN 13 169 |
101 - 200 Beschäftigte: 2 Verbandkästen DIN 13 169 | 301 - 600 Beschäftigte: 2 Verbandkästen DIN 13 169 | 51 - 100 Beschäftigte: 2 Verbandkästen DIN 13 169 |
ab 201 Beschäftigte: für je 100 weitere Beschäftigte zusätzlich: 1 Verbandkasten DIN 13 169 | ab 601 Beschäftigte: für je 300 weitere Beschäftigte zusätzlich: 1 Verbandkasten DIN 13 169 | ab 101 Beschäftigte: für jede weitere 50 Beschäftigte zusätzlich: 1 Verbandkasten DIN 13 169 |