Halten Sie Ihre Erste-Hilfe-Leistungen schriftlich fest. Jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb ist zu dokumentieren. Das Verbandbuch ist die dafür am häufigsten verwendete Form der Aufzeichnung, um der Dokumentationsverpflichtung nach § 24 DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention, bisher: BGV A1) nachzukommen.